Anlagenkataster der Länder für überwachungsbedürftige Anlagen
Das Anlagenkataster AnKa dient dem Informationsaustausch zwischen zugelassenen Überwachungsstellen für überwachungsbedürftige Anlagen und den Aufsicht führenden Behörden in den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Die zugelassenen Überwachungsstellen stellen dazu ihre bei Prüfungen gewonnen Daten ins AnKa ein. Die Verwaltungsbehörden können über entsprechenden Auswertungen des AnKa feststellen, bei welchen Anlagen Prüffristen überschritten sind.
Darüber hinaus können die Informationen über Standorte und technische Daten der Anlagen genutzt werden, um im Falle von Stör- und Unfällen oder bei Havarien schnell ähnliche Anlagen aufzufinden und gegebenenfalls Warnungen zu versenden oder Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Die Prüfung einer überwachungsbedürftigen Anlage wird vom jeweiligen Anlagenbetreiber beauftragt, wie es in der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)" geregelt ist.
Seit 16. Juli 2021 ist das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) in Kraft getreten.
Zurzeit wird eine Verordnung zum ÜAnlG erarbeitet, welche die momentan noch gültige Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ersetzen wird.